AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Repro-Center GmbH
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausdrücklich aufgrund nachfolgender Allgemeiner Geschäftsbeziehungen und betreffen alle in schriftlicher, mündlicher sowie elektronischer Form mit der Repro-Center GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Jessica Schneider, geschlossenen Verträge.
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt) gelten vollständig gegenüber all unseren Kunden, die als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB mit uns einen Vertrag abschließen.
b) Gegenüber Kunden, die als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB mit uns einen Vertrag abschließen, gelten vorrangig die bei Auftragserteilung schriftlich vereinbarten und sonstige vereinbarten Vertragsinhalte. Daneben gelten für Verbraucher von den nachfolgenden AGB nur die Klauseln Nr. 2 Satz 2, Nr. 3 a), Nr. 7 a), b), d), e), f) und g), Nr. 8 a) Satz 1, 2, 4 und 5,
c) Satz 1 und 2, e), f) und h), Nr. 9, Nr. 10, Nr. 11 a), b) Satz 1-6, d) Satz 3, f), h) und Nr. 12 a)
Satz 1, b)-d) und e) Satz 1 sowie ansonsten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
d) Die Annahme von Aufträgen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch dann für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
e) Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir diesen im Einzelfall nicht noch einmal gesondert widersprochen haben. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn wir ihnen im Einzelfall schriftlich zugestimmt haben.
2. Preise
a) Angebote und Aufträge gemäß unserer Preisliste und die daraus zu entrichtenden Beträge verstehen sich hinsichtlich der Verbraucher zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, für Unternehmer erfolgt die Ausweisung der zu zahlenden Beträge als Bruttopreis. Von unserer Preisliste abweichende Preise bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Ohne besondere Preisvereinbarung gelten unsere Listenpreise.
b) Gilt für das Druckerzeugnis ein ermäßigter Steuersatz von zurzeit 7 %, hat der Auftraggeber die dafür erforderlichen Voraussetzungen spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Druckdaten anzuzeigen.
c) Sollte sich die Herstellung oder Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum bzw. auf eine dauerhafte Geschäftsbeziehung erstrecken, so ist die ReproCenter GmbH berechtigt, Rechnungen über die bereits erbrachten/erledigten Teilleistungen zu stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in klar abgrenzbarer bzw. nutzbarer Form für den Kunden vorliegen, sondern es genügt, dass diese Leistungen als Arbeitsgrundlage verfügbar sind.
d) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes bzw. Produktionskosten im Falle einer Stornierung werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen einer geringfügigen Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3. Urheber- und sonstige Schutzrechte / Copyright
a) Der Kunde erklärt, Inhaber bzw. Berechtigter aller notwendigen Rechte (Urheberrechte, entsprechender Nutzungsrechte und sonstiger betroffener Schutzrechte) an der für ihn zu vervielfältigenden Vorlage und deren Bestandteilen sowie Eigentümer bzw. Berechtigter zur Vervielfältigung/Reproduktion des für ihn zu bearbeitenden Materials zu sein.
b) Der Kunde übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nicht berechtigte Vervielfältigungen etc. entstehen können, die Haftung und stellt die Repro-Center GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
c) Für die im Kundenauftrag durch die Repro-Center GmbH erbrachten Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts, etc. behält sich die ReproCenter GmbH alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, vor allem nicht das Recht der unbefugten Vervielfältigung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.
4. Lieferung
a) Liefertermine/Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden.
b) Der Kunde hat erst nach Ablauf von fünf Werktagen nach einem verbindlich vereinbarten Liefertermin das Recht, eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung im Sinne von § 326 BGB zu setzen.
c) Sollte der Kunde aufgrund von Verzögerungen in der Auftragsbearbeitung durch uns Schadensersatzansprüchen Dritter ausgesetzt sein, haften wir dafür nur insoweit, als uns hinsichtlich der Verzögerungen grobes Verschulden oder Vorsatz vorzuwerfen ist.
d) Ein dem Kunden für den Fall des Leistungsverzuges unsererseits oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserfüllung zustehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung beschränkt sich bei einfacher Fahrlässigkeit unsererseits auf max. 10% des vereinbarten Herstellungspreises.
5. Versand
a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. Ansprüche wegen der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit unsererseits nicht geltend gemacht werden. Das Gleiche gilt, wenn Abholung durch den Kunden vereinbart war und dieser auf die Ausstellung der Empfangsbestätigung verzichtet hatte.
b) Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Kunden, sofern nicht die Auslieferung durch von uns Beauftragte oder eigene Boten vereinbart wurde. Beim Versand werden Verpackungskosten (Kosten für Verpackungsmaterial, Verpackungszeit, etc.) gesondert berechnet.
6. Gewährleistung
a) Trotz größter Sorgfalt bei der Auftragsausführung möglicherweise auftretende, noch zumutbare Abweichungen hinsichtlich Papierqualität, der Tonwertwiedergabe und dgl. werden vom Kunden als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird von uns nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit, unsachgemäße Beratung oder Produktion verschuldet sind. Bei Aufzieh-, Versiegelungssowie Laminierarbeiten gilt: Materialbedingte Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen nicht zur Reklamation. Das Endprodukt kann sich mit der Zeit sowie unter dem Einfluss von Licht, Wärme, Chemikalien usw. verändern. Derartige
Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
b) Beanstandungen wegen offensichtlicher Fehler werden nur berücksichtigt, wenn sie uns gegenüber innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Soweit die Ware mangelhaft ist, leisten wir Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen/Ersatzlieferungen sind zulässig. Soweit allerdings die zweite Nachbesserung/Ersatzlieferung fehlschlägt, kann der Kunde Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
c) Für Verlust oder Beschädigung von an uns übergebenen Originalen/Vorlagen wird Ersatz im Einzelfalle nur im Rahmen der Deckungssumme unserer Betriebshaftpflicht-Versicherungspolice geleistet. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind ausgeschlossen. Schadensfälle an Originalen/Vorlagen sind uns binnen drei Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich mitzuteilen.
d) Für Handelsware wird die von den Vorlieferanten übliche Gewähr übernommen.
e) Sofern in den obigen Bedingungen (Abschnitt 6 a-d) und den sonstigen Abschnitten
dieser AGB keine anderslautenden Vorgaben für unsere Haftung vereinbart wurden, haften wir darüber hinaus gegenüber Kunden, die Unternehmer i.S.d. § 13 BGB sind, nicht für deren Schäden. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind etwaige Schäden dieser Kunden, die:
aa) auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, welche
auf eine fahrlässige Pflichtverletzung durch uns oder auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist,
bb) als sonstige Schäden einzuordnen sind und auf einer grob fahrlässigen Pflichtverlet-
zung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
cc) sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben oder
dd) durch die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten) verursacht worden sind. Wir haften bei Schäden im Sinne der Punkte aa) und bb) in voller Höhe, bei Schäden im Sinne des Punktes cc) in gesetzlicher Höhe. Bei Schäden im Sinne des Punktes
dd) haften wir im vorhersehbaren vertragstypischen Rahmen; dabei haften wir in Höhe von höchstens 2.500,00 EUR und bei reinen Vermögensschäden in Höhe von höchstens 1.250,00 EUR. Sofern wir für vorhersehbare vertragstypische Schäden haften, ist unsere Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Wir liefern Ware an Kunden stets nur unter Eigentumsvorbehalt.
b) Dieser Eigentumsvorbehalt ist zum einen derart ausgestaltet, dass die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises an uns in unserem Alleineigentum verbleibt (einfacher Eigentumsvorbehalt).
c) Daneben ist der Kunde aber zum anderen trotz seines fehlenden Eigentums ermächtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern (Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig), solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Ware entstehenden Forderungen des Kunden (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Kunden zudem widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
d) Wir behalten uns vor, den Eigentumsvorbehalt durch Vereinbarung mit dem Kunden auch in eine alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen erfassende Sicherheit umzuwandeln (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
e) Verarbeitung oder Montage erfolgen stets zu unseren Gunsten, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
f) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir unter Einhaltung der Vorgaben gem. §§ 323 oder 324 BGB berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Ebenso sind wir in diesen Fällen berechtigt, offene Forderungen des Kunden gegen dessen Abnehmer selbst einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns seine Abnehmer zu benennen, uns eine etwaige Abtretung mitzuteilen, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und uns die notwendigen Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer des Kunden von
der Abtretung zu benachrichtigen.
g) Wir verpflichten uns, die uns erteilten Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl unserer Wahl insoweit freizugeben, als der am Markt realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
8. Zahlung
a) Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf etwaige Mängelrügen sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug an uns in bar zu zahlen. Bei Barzahlung besteht nur Anspruch auf Rechnungserstellung, wenn der Wert der Rechnung 50,00 EUR übersteigt. Bei Beträgen darunter kann der Kunde nur eine Rechnung im Rahmen eines Rechnungszuschlags einfordern (unter 20,00 EUR Rechnungswert 5,00 EUR, von 20,00 EUR bis 50,00 EUR Rechnungswert 2,50 EUR). Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach der zweiten Mahnung, entfallen eingeräumte Rabatte/
Boni und es gelten unsere Listenpreise. Gerät der Kunde in Verzug können ihm von da an Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins berechnet werden. Gerät der Kunde in Verzug gilt für die erste Mahnung 5,00 EUR, für die zweite Mahnung 10,00 EUR für Porto und Schreibarbeiten als vereinbart. Wir behalten uns den Nachweis eines weitergehenden Schadens vor.
b) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so können wir Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.
c) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Eine Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen.
d) Im Falle von SEPA-Lastschrift-Mandaten ist es uns gestattet, dem Kunden die Ankündigung (Pre-Notification), wann wir welchen Betrag von dem Bankkonto des Kunden abbuchen werden, innerhalb der Mindestfrist, also spätestens einen Geschäftstag (24 Stunden) vor der Abbuchung, zuzusenden.
e) Unsere Rechnungen über Dienstleistungen und Sonderbestellungen sind sofort ohne Abzug nach Erhalt fällig.
f) Erstlieferungen erfolgen gegen Nachnahme oder Vorkasse.
g) Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendeiner Art von Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle unseren etwaig darüber hinaus bestehenden Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
h) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug und liefern wir gleichwohl weitere Ware an ihn aus, so erfolgen dann getätigte Zahlungen des Kunden ausschließlich auf die zuletzt gelieferte Ware allein aus dem Grunde, dass wir andernfalls die weitere Ware unter keinen Umständen mehr an den Kunden ausgeliefert hätten.
i) Im Fall der unberechtigten Annahmeverweigerung haben wir einen Anspruch auf Schadensersatz einschließlich des entgangenen Gewinns gegen den Kunden. Der Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns beträgt mindestens 10% des vereinbarten Preises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei es dem Kunden offen steht, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Wir behalten uns den Nachweis eines höheren Schadens vor.
j) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann ausüben, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Haftung / Haftungsausschlüsse / Haftung für nicht abgeholte Originale
a) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschrift vollumfänglich verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit bezieht sich auch auf das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von Maßnahmen im Rahmen der Vervielfältigung und Weiterverarbeitung. Insbesondere sei darauf verwiesen, dass dies auch Maßnahmen umfasst, die gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen können.
b) Seitens der Repro-Center GmbH wird keine Inhaltsprüfung der überlassenen Materialien vorgenommen. Dies umfasst insbesondere die Vollständigkeit.
c) Für Originale/Vorlagen, die nicht innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen.
10. Datenschutzhinweis
a) Wir erheben, verarbeiten, nutzen und speichern die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung der personenbezogenen Daten des Kunden beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und stehen dafür ein, dass alle an der Geschäftsabwicklung beteiligten Personen ebenso mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften vertraut sind.
b) Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten und kann der weiteren Datennutzung widersprechen sowie Löschung seiner Daten fordern
c) Der Auftraggeber bleibt alleiniger Verantwortlicher der übermittelten bzw. bereitgestellten Daten und ist im Rahmen der Beauftragung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich („Verantwortlicher“ i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO). Die Repro-Center GmbH verarbeitet zur Ausführung des Auftrages notwendige personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers.
11. Verarbeitung elektronischer Daten
a) Vor Auftragsannahme ist das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden sollen, zweifelsfrei zu klären. Ergibt es sich, dass wir ein Datenformat bearbeiten sollen, bei welchem bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein von uns bearbeitbares Datenformat Abweichungen auftreten können, dann muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie wir sie vom Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten für die Ausgabe (Drucker, Plotter, Digitaldruckmaschine) aufbereitet erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, dass wir das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleiten. Stellen wir einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichten wir den Kunden. Sollen wir den Mangel beseitigen, dann wird dem Kunden die zusätzlich aufgewendete Bearbeitungszeit berechnet.
b) Der Kunde erklärt, dass die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwerts gehaftet. Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten Archivierungsvertrag zu regeln. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt worden
sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
c) Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zur Festlegung des Auftragsvolumens sind für uns verbindlich. Die vom Kunden übermittelten Informationen bezüglich des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform.
d) Der Kunde trägt die Kosten für den von ihm veranlassten bzw. technisch zur vertragsmäßigen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen (z.B. per Mail) und bei der Datenübermittlung per Internet auch unsere Providerkosten. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten unsererseits erforderlich werden, dann trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten.
e) Für Datenverluste aufgrund von Übertragungsfehlern innerhalb des Scanvorgangs wird nur gehaftet, soweit uns grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last zu legen ist.
f) Erfolgt eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des übergebenen Materials durch uns, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass wir gemäß § 7 UrhG Urheber des erstellten Werkes werden. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt uns vorbehalten.
g) Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten (Plotter, Drucker, Digitaldruckmaschine) bei uns und dem Kunden können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Kunde eine Testausgabe zur Freigabe, sofern uns aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich und hatte der Kunde bei Farbabweichungen auch keine Andruckprobe mitgeliefert, dann trägt er das Risiko der Abweichungen und hat zusätzlich die erforderlichen Korrekturarbeiten zu vergüten. Wird dem Kunden als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreifeerklärung vorgelegt oder legt der Kunde dem Auftrag Vorlagen (z.B. Computer-Ausdruck, Digital-Proof) zugrunde, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren und Witterungseinflüsse bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muss vom Kunden ein zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden. Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung (z.B. per Mail) außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, übernehmen wir dafür keine Gewährleistung.
12. Schlussbestimmungen
a) Für jede Änderung, Aufhebung oder Ergänzung von Verträgen und/oder dieser AGB gilt das Schriftformerfordernis. Dies gilt gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB auch für die Änderung/Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst, worauf auch nicht im Einzelfall verzichtet werden kann.
b) Erfüllungsort ist sowohl im Hinblick auf unsere Pflichten als auch jene des Kunden stets unser Sitz (Magdeburg), sofern der Kunde kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist.
c) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden ist in den Fällen, dass der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, unser Sitz (Magdeburg).
d) Es gilt für alle Verträge und diese AGB stets und ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
e) Sollte eine der zwischen uns und dem Kunden getroffenen vertraglichen Bestimmungen nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausführung der Regelungslücke gilt gegenüber Kunden, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind, eine rechtlich zulässige Regelung, die soweit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben.
f) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
Repro-Center GmbH
Hegelstraße 23
39104 Magdeburg
(Stand: Mai 2019)